„Er mich auch!“

    Bismarcks Mitarbeiter Arthur von Brauer erzählt von der Weigerung des Reichskanzlers 1874, einen Beleidigungs-Strafantrag zu genehmigen.

    Es handelte sich um ein eifriges Mitglied eines katholischen Gesellenvereins am Rhein, der sich am Biertisch in betrunkenem Zustand recht unflätig über den Kanzler ausgesprochen hatte. Im Strafantrag, der nach Vorschrift des Gesetzes den Wortlaut der Beleidigung enthalten mußte, war gesagt: „Der x. hat die Äußerung getan: Der Bismarck kann mich am A ... lecken.“ Der Fürst unterzeichnete den Antrag nicht, sondern schrieb mit Bleistift quer über das Papier: „Er mich auch!“

    Arthur von Brauer, Im Dienste Bismarcks. Persönliche Erinnerungen, hrsg. von Helmuth Rogge, Berlin 1936, S. 31